KfW-Einbruchschutz 2026: Welche Maßnahmen werden gefördert?
Wer 2026 den Einbruchschutz im Haus oder in der Wohnung verbessern möchte, kann dafür den KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ prüfen. Es handelt sich um einen Förderkredit, nicht um einen Zuschuss. Möglich sind bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel; grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch.

Welche Maßnahmen förderfähig sind, hängt von den technischen Anforderungen der KfW ab. Außerdem müssen die Arbeiten von einem Fachunternehmen ausgeführt werden. Die aktuellen Bedingungen finden Sie auf der KfW-Seite zum Kredit 159/.
Das Wichtigste zur KfW-Förderung
- Kredit 159 finanziert Maßnahmen für besseren Einbruchschutz.
- Bis zu 50.000 Euro Kredit sind je Wohneinheit möglich.
- Die Förderung ist kein Zuschuss.
- Eigentümer und Mieter können grundsätzlich antragsberechtigt sein.
- Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen ausgeführt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen.
- Eigenleistungen und nachträgliche Finanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben sind nicht förderfähig.
- Den Antrag müssen Sie rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten über einen Finanzierungspartner stellen.
Welche Einbruchschutzmaßnahmen können gefördert werden?
Die KfW nennt unter anderem folgende Maßnahmen:
- einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren
- einbruchhemmende Garagentore und Garagenzugänge
- Nachrüstsysteme für Türen, zum Beispiel Türzusatz- und Querriegelschlösser
- Nachrüstsysteme für Fenster und Fenstertüren, etwa Fensterstangenschlösser, Bandseitensicherungen oder Pilzkopfverriegelungen
- einbruchhemmende Gitter, Klapp- und Rollläden sowie Lichtschachtabdeckungen
- Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
- bestimmte Gefahrenwarnanlagen und Smart-Home-Sicherheitstechnik mit Einbruchmeldefunktion
Ob ein konkretes Produkt oder Vorhaben die Förderungsvoraussetzungen erfüllt, sollten Sie vor der Beauftragung anhand der technischen Mindestanforderungen der KfW/ prüfen. Nicht jede Alarmanlage, Kamera oder Smart-Home-Komponente ist automatisch förderfähig.
Neue Fenster: eigene Förderbedingungen
Der Austausch kompletter Fenster und Fenstertüren wird nicht als Einbruchschutzmaßnahme über den Kredit 159 gefördert. Laut KfW fällt der Einbau neuer Fenster in die Bundesförderung für effiziente Gebäude: je nach Vorhaben über den KfW-Kredit 261 oder bei Einzelmaßnahmen über einen Zuschuss des BAFA.
Die Nachrüstung bestehender Fenster mit geeigneten Einbruchschutzsystemen kann dagegen unter den Voraussetzungen des Kreditprogramms 159 förderfähig sein. Wenn Sie Fenster austauschen und gleichzeitig den Einbruchschutz verbessern möchten, lassen Sie die Förderwege vorab prüfen.
Welche Maßnahmen sind ausgeschlossen?
Nicht über den Einbruchschutz des Kreditprogramms 159 förderfähig sind unter anderem:
- Eigenleistungen
- bereits begonnene oder abgeschlossene Vorhaben, die nachträglich finanziert werden sollen
- Infraschallanlagen
- Smartphones und Tablets als Unterhaltungselektronik
- Ferienhäuser und Ferienwohnungen
- gewerblich genutzte Flächen und Gebäude
Bei Smart-Home-Anwendungen zählt die Sicherheitsfunktion: Förderfähig kann geeignete Sicherheitstechnik mit Einbruchmeldefunktion sein. Das Smartphone, mit dem die Anlage bedient wird, ist selbst keine förderfähige Maßnahme.
Wer kann den Kredit beantragen?
Die KfW nennt Privatpersonen – darunter Eigentümer und Mieter – unabhängig vom Alter als mögliche Antragsteller. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen und weitere Gruppen kommen infrage.
Mieter müssen bauliche Veränderungen mit dem Vermieter abstimmen. Klären Sie außerdem, wer die Kosten übernimmt und was beim Auszug mit der eingebauten Sicherung geschieht.
So gehen Sie beim Antrag vor
- Maßnahme planen: Prüfen Sie die Schwachstellen der Immobilie und wählen Sie passende Sicherungen.
- Förderfähigkeit klären: Lassen Sie vom Fachunternehmen bestätigen, dass Produkt und Arbeiten die KfW-Anforderungen erfüllen.
- Finanzierungspartner kontaktieren: Der Antrag wird über einen Finanzierungspartner gestellt.
- Antrag rechtzeitig einreichen: Beginnen Sie nicht vor dem zulässigen Zeitpunkt mit den Arbeiten. Für Verträge vor Antragstellung nennt die KfW bestimmte Möglichkeiten, etwa eine aufschiebende Bedingung oder ein dokumentiertes Beratungsgespräch. Klären Sie das vorher mit dem Finanzierungspartner.
- Arbeiten ausführen lassen: Die Arbeiten müssen durch ein Fachunternehmen erfolgen. Für bestimmte Alarm- und Smart-Home-Anlagen ist anschließend eine Fachunternehmerbestätigung erforderlich.
Die genauen Schritte und Vertragsbedingungen stehen in den aktuellen Informationen der KfW zum Kredit 159/.
Einbruchschutz sinnvoll kombinieren
Eine Förderung ersetzt keine individuelle Sicherheitsplanung. Mechanische Sicherungen an Türen und Fenstern bilden die Grundlage. Alarmanlagen können Einbruchversuche melden und passende Smart-Home-Komponenten können die Meldung ergänzen.
Wie die Maßnahmen zusammenwirken, erklären wir im Ratgeber Einbruchschutz sinnvoll kombinieren. Hinweise zu geeigneten Sicherungen gibt es außerdem bei der Polizeilichen Kriminalprävention.
Fazit: Förderung vor dem Auftrag prüfen
Der KfW-Kredit 159 kann verschiedene Einbruchschutzmaßnahmen finanzieren – von einbruchhemmenden Türen und Nachrüstsystemen bis zu geeigneten Alarm- und Smart-Home-Anwendungen. Voraussetzung sind die technischen Anforderungen und die fachgerechte Ausführung. Neue Fenster gehören dagegen in die energetische Förderung.
Klären Sie die Förderfähigkeit und den richtigen Antragszeitpunkt mit dem Finanzierungspartner, bevor Sie die Arbeiten beginnen oder verbindlich beauftragen. Förderbedingungen und verfügbare Haushaltsmittel können sich ändern; maßgeblich sind die jeweils aktuellen Angaben der KfW.

Keine Kommentare vorhanden