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Ein Einbruch oder Diebstahl kann unterschiedliche Schäden verursachen: Gestohlene Gegenstände, beschädigte Türen und Fenster oder ein entwendetes Fahrzeug. Welche Versicherung dafür infrage kommt, hängt davon ab, was gestohlen oder beschädigt wurde und welche Leistungen im jeweiligen Vertrag vereinbart sind.

Ein freundlicher Versicherungsberater sitzt im modernen Büro an einem Holztisch, berät eine Kundin und zeigt auf Versicherungsunterlagen.

Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Versicherungsbereiche rund um Einbruch und Diebstahl. Wählen Sie die passende Kategorie, um sich gezielt zu informieren.

Hausratversicherung bei Einbruch und Diebstahl

Eine Hausratversicherung kann bei versichertem Einbruchdiebstahl Schäden am beweglichen Hausrat abdecken – zum Beispiel an Möbeln, Kleidung oder Elektrogeräten. Für Wertsachen, Fahrräder und Gegenstände außerhalb der Wohnung können besondere Bedingungen oder Entschädigungsgrenzen gelten.

Entscheidend ist unter anderem, wie der Täter in die Wohnung gelangt ist und welche Pflichten nach einem Schadenfall gelten. Prüfen Sie deshalb die Bedingungen des konkreten Tarifs.

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Wohngebäudeversicherung bei Einbruchschäden

Bei Schäden am Gebäude kann eine Wohngebäudeversicherung relevant sein. Ob beispielsweise aufgebrochene Türen, beschädigte Fenster oder Vandalismusschäden mitversichert sind, richtet sich nach dem Vertrag und den vereinbarten Leistungen. Beweglicher Hausrat fällt grundsätzlich in einen anderen Versicherungsbereich.

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Fahrzeugversicherung bei Fahrzeugdiebstahl

Wer sein Auto gegen Diebstahl absichern möchte, sollte die vereinbarten Leistungen der Kfz-Versicherung prüfen. Welche Schäden abgedeckt sind, hängt unter anderem von der gewählten Versicherungsart und den Tarifbedingungen ab. Für Gegenstände, die im Fahrzeug zurückgelassen werden, können andere Regeln gelten.

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Rechtsschutzversicherung nach einem Einbruch

Nach einem Einbruch können rechtliche Fragen oder Auseinandersetzungen entstehen. Ob eine Rechtsschutzversicherung dabei unterstützt, hängt vom versicherten Bereich, den Vertragsbedingungen und möglichen Ausschlüssen ab. Sie ersetzt nicht automatisch gestohlene Gegenstände oder Einbruchschäden.

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Welche Versicherung passt zu Ihrem Anliegen?

Überlegen Sie zuerst, ob es um gestohlene Gegenstände, Schäden am Gebäude, ein Fahrzeug oder eine rechtliche Auseinandersetzung geht. Vergleichen Sie anschließend die Leistungen, Ausschlüsse, Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen der jeweiligen Tarife. Maßgeblich sind immer die Versicherungsbedingungen des konkreten Vertrags.

Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Prüfung des individuellen Versicherungsvertrags.