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Wohnungseinbruch: Was tun? Die wichtigsten Schritte

Nach Hause kommen und einen Einbruch entdecken ist ein Schock. Jetzt zählt vor allem: Sicherheit herstellen, die Polizei verständigen und mögliche Spuren erhalten. Diese Reihenfolge hilft, den Überblick zu behalten.

Aufgebrochene Wohnungstür mit beschädigtem Türschloss im Flur nach einem Wohnungseinbruch

1. Prüfen Sie zuerst, ob Sie in Sicherheit sind

Wenn Sie vermuten, dass sich noch jemand in der Wohnung oder im Haus befindet, gehen Sie nicht hinein. Entfernen Sie sich an einen sicheren Ort und rufen Sie die Polizei unter 110. Versuchen Sie nicht, die Täter selbst zu stellen.

Sind Sie bereits in der Wohnung und bemerken eine unmittelbare Gefahr, verlassen Sie das Gebäude, wenn das gefahrlos möglich ist, und wählen Sie ebenfalls den Notruf.

2. Verändern Sie den Tatort möglichst nicht

Betreten Sie die betroffenen Räume so wenig wie möglich. Berühren oder verschieben Sie keine Gegenstände und räumen Sie nicht auf. Die Polizei muss mögliche Spuren sichern können. Warten Sie an einem sicheren Ort auf die Einsatzkräfte und folgen Sie deren Anweisungen. Die Polizei empfiehlt, den Tatort möglichst unverändert zu lassen.

3. Erstatten Sie Anzeige und notieren Sie das Aktenzeichen

Melden Sie den Einbruch der Polizei – auch wenn Sie zunächst nicht erkennen, ob etwas gestohlen wurde oder der Einbruchversuch erfolglos blieb. Beschreiben Sie, was Sie entdeckt haben, und teilen Sie auffällige Beobachtungen mit. Notieren Sie das Aktenzeichen für die weitere Kommunikation mit Polizei und Versicherung.

4. Informieren Sie Ihre Versicherung

Melden Sie den Schaden so bald wie möglich Ihrer Hausratversicherung und erkundigen Sie sich nach den benötigten Unterlagen und dem weiteren Vorgehen. Eine Versicherung ersetzt Schäden nicht automatisch; maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Vertrags und die Umstände des Einzelfalls. Der Beitrag Hausratversicherung bei Einbruch erklärt, welche Fragen dabei wichtig sein können.

5. Erstellen Sie eine Liste der gestohlenen oder beschädigten Sachen

Notieren Sie möglichst genau, was fehlt oder beschädigt wurde: Gegenstand, Marke, Modell, Seriennummer, Kaufdatum und ungefährer Wert. Fotos, Rechnungen und vorhandene Wertgegenstandslisten können helfen. Reichen Sie Ergänzungen nach, falls Sie später weitere fehlende Dinge bemerken. Die Polizei empfiehlt eine möglichst genaue Beschreibung der Gegenstände. Hinweise zur Dokumentation gibt es bei der Polizei.

6. Lassen Sie gestohlene Karten, Geräte und Ausweise sperren

Wenn Bank- oder Kreditkarten fehlen, kontaktieren Sie umgehend die Bank und nutzen Sie – sofern der betroffene Dienst darüber erreichbar ist – den Sperrnotruf 116 116. Sperren Sie auch gestohlene Mobiltelefone über den Anbieter. Bei einem gestohlenen Personalausweis informieren Sie die zuständige Ausweisbehörde. Ist die Online-Ausweisfunktion aktiviert, lassen Sie diese schnellstmöglich sperren. Die Polizei nennt dafür ebenfalls den Sperrnotruf 116 116.

7. Klären Sie, ob Schlösser ausgetauscht werden müssen

Wurden Schlüssel gestohlen oder können Täter die Schlüssel Ihrer Wohnung zuordnen, lassen Sie zeitnah prüfen, ob der Schließzylinder oder die Schließanlage gewechselt werden sollte. Fragen Sie bei einer Mietwohnung auch Vermieter oder Hausverwaltung. Die Polizei empfiehlt, bei gestohlenen Schlüsseln die entsprechenden Schließzylinder vorsichtshalber ersetzen zu lassen.

8. Sichern und reparieren Sie beschädigte Zugänge

Warten Sie mit dem Aufräumen und Reparaturen, bis die Polizei den Tatort freigegeben hat. Danach sollten beschädigte Türen und Fenster so gesichert werden, dass niemand unbefugt hinein kann. Fotografieren Sie die Schäden und stimmen Sie größere Reparaturen nach Möglichkeit mit der Versicherung ab. Für die anschließende Sicherheitsplanung können Sie eine kriminalpolizeiliche Beratungsstelle kontaktieren. Mehr dazu im Beitrag Polizeiliche Beratung zum Schutz vor Einbrüchen.

9. Holen Sie sich Unterstützung

Ein Einbruch kann das Sicherheitsgefühl in den eigenen vier Wänden stark beeinträchtigen. Sprechen Sie mit einer vertrauten Person und holen Sie sich Unterstützung, wenn Sie sich allein oder dauerhaft belastet fühlen. Die Polizei kann auch auf Opferhilfe- und Beratungsangebote verweisen.

Kurze Checkliste

  1. Bei möglicher Gefahr nicht hineingehen, sondern 110 rufen.
  2. Tatort möglichst nicht berühren oder aufräumen.
  3. Anzeige erstatten und Aktenzeichen notieren.
  4. Versicherung informieren und gestohlene Gegenstände auflisten.
  5. Karten, Mobiltelefone und gegebenenfalls Ausweise sperren lassen.
  6. Bei gestohlenen Schlüsseln Schlösser prüfen lassen.
  7. Nach Freigabe des Tatorts Schäden dokumentieren und Zugänge sichern.
  8. Bei Bedarf Unterstützung und Beratung in Anspruch nehmen.

Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung. Für Ansprüche und Fristen gelten die konkreten Vorgaben der Polizei, der zuständigen Behörden und des Versicherungsvertrags.




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