Versicherungsschutz im Detail: Was zahlt die Hausratversicherung wirklich bei einem Einbruch?
Ein Wohnungseinbruch ist ein einschneidendes Erlebnis. Neben dem materiellen Verlust wiegt oft die Verletzung der Privatsphäre am schwersten. In dieser emotionalen Ausnahmesituation ist es das Letzte, was man gebrauchen kann: Ein langwieriger Streit mit der Versicherung darüber, welche Gegenstände ersetzt werden und welche nicht.
Viele Versicherte wiegen sich in einer falschen Sicherheit. Sie glauben, dass „alles versichert ist“. Doch die Realität in den Versicherungsbedingungen (VHB) ist komplexer. In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie alles über Entschädigungsgrenzen, die Berechnung von Versicherungssummen und die rechtlichen Feinheiten, die darüber entscheiden, ob Sie am Ende auf Ihrem Schaden sitzen bleiben oder voll entschädigt werden.
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1. Was ist eigentlich „Hausrat“? Eine Definition
Bevor wir über den Einbruch sprechen, müssen wir klären, was die Versicherung überhaupt schützt. Rechtlich gesehen umfasst der Hausrat alle beweglichen Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung dienen.
Die „Umzugsgut-Regel“
Eine einfache Faustformel hilft bei der Unterscheidung: Stellen Sie sich vor, Sie würden Ihre Wohnung oder Ihr Haus nehmen, das Dach abheben und das Gebäude auf den Kopf stellen. Alles, was nun herausfällt, gehört zum Hausrat. Alles, was fest mit dem Gebäude verbunden ist (wie eingemauerte Badewannen, verklebte Bodenbeläge oder die Heizungsanlage), gehört zur Wohngebäudeversicherung.
Zum Hausrat gehören insbesondere:
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Einrichtungsgegenstände: Möbel, Teppiche, Gardinen, Bilder, Lampen.
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Gebrauchsgegenstände: Geschirr, Besteck, Kleidung, Haushaltsgeräte (Staubsauger, Kaffeemaschine), Werkzeuge.
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Verbrauchsgegenstände: Lebensmittel, Vorräte, Heizöl in Tanks.
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Unterhaltungselektronik & IT: Fernseher, Computer, Laptops, Spielekonsole, Smartphones.
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Hobby- und Sportgeräte: Fahrräder, Skier, Campingausrüstung, Musikinstrumente.
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Wertsachen: Bargeld, Schmuck, Briefmarkensammlungen, Pelze, Kunstwerke (unter Beachtung spezieller Grenzen).
2. Einbruchdiebstahl vs. Raub vs. Einfacher Diebstahl
Nicht jeder Diebstahl ist versichert. Die Hausratversicherung unterscheidet strikt nach der Art der Tatbegehung.
2.1 Einbruchdiebstahl
Dies ist der klassische Fall, für den die Versicherung leistet. Ein Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Täter:
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In einen Raum einbricht, indem er ein Hindernis gewaltsam überwindet (Fenster aufhebelt, Tür eintritt).
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Mittels falscher Schlüssel oder Werkzeuge eindringt.
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Sich in den Räumen verborgen hält und dann bei der Entdeckung Dinge entwendet.
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Einen richtigen Schlüssel verwendet, den er zuvor durch Raub oder Einbruchdiebstahl (z.B. aus einem Kfz) erlangt hat.
2.2 Raub
Raub liegt vor, wenn gegen den Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person Gewalt angewendet wird oder mit einer unmittelbaren Gefahr für Leib oder Leben gedroht wird, um den Widerstand gegen die Wegnahme von Hausrat zu brechen. Raub ist in der Regel weltweit über die Hausratversicherung abgesichert.
2.3 Einfacher Diebstahl
Wenn ein Dieb durch eine offenstehende Tür spaziert oder die Handtasche vom Stuhl im Café entwendet, ist dies „einfacher Diebstahl“. Dieser ist in der Basis-Hausratversicherung nicht versichert.
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Ausnahme: Trickdiebstahl in der Wohnung (oft als Zusatzbaustein).
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Ausnahme: Fahrraddiebstahl (muss meist separat eingeschlossen werden).
3. Die Entschädigungsleistung: Neuwert als Goldstandard
Der entscheidende Vorteil der Hausratversicherung gegenüber anderen Versicherungen (wie der Kfz-Haftpflicht) ist die Neuwertentschädigung.
Was bedeutet Neuwert?
Die Versicherung zahlt den Betrag, der notwendig ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuem Zustand wiederzubeschaffen. Es spielt keine Rolle, wie alt der gestohlene Gegenstand war.
Beispiel: Ein 6 Jahre altes Sofa wurde aufgeschlitzt oder gestohlen. Ein vergleichbares Modell kostet heute 1.500 €. Obwohl das alte Sofa nur noch einen Zeitwert von vielleicht 200 € hatte, zahlt die Versicherung die vollen 1.500 €.
Wann wird nur der Zeitwert gezahlt?
Es gibt eine Ausnahme: Wenn Gegenstände für den Haushalt nicht mehr zu gebrauchen sind (sogenannter „Gerümpelwert“), leisten einige Versicherer nur noch zum Zeitwert. Dies betrifft Sachen, die bereits vor dem Schaden funktionsunfähig oder wertlos waren.
4. Die Gefahr der Unterversicherung
Dies ist der Punkt, an dem die meisten Schadensregulierungen scheitern. Wenn die im Vertrag festgelegte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert Ihres gesamten Hausrats, sind Sie unterversichert.
Die mathematische Falle
Die Versicherung kürzt die Leistung im Schadensfall proportional zum Grad der Unterversicherung. Die Formel lautet:
Ein Rechenbeispiel:
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Tatsächlicher Wert Ihres Hausrats: 100.000 €
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Versicherungssumme im Vertrag: 50.000 € (Sie sind zu 50 % unterversichert)
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Schaden durch Einbruch: 20.000 €
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Auszahlung der Versicherung: Nur 10.000 €!
Die Lösung: Unterversicherungsverzicht (650-Euro-Regel)
Um dieses Risiko zu umgehen, bieten fast alle Versicherer das Quadratmeter-Modell an. Wenn Sie eine Versicherungssumme von mindestens 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche wählen, verzichtet der Versicherer auf die Prüfung der Unterversicherung.
| Wohnfläche | Erforderliche Summe für Verzicht | Schutz |
| 50 m² | 32.500 € | Volle Deckung bis 32.500 € |
| 80 m² | 52.000 € | Volle Deckung bis 52.000 € |
| 120 m² | 78.000 € | Volle Deckung bis 78.000 € |
5. Wertsachen: Wo die Versicherung Grenzen zieht
Schmuck, Bargeld und teure Uhren sind die primären Ziele von Einbrechern. Hier gelten jedoch strenge Entschädigungsgrenzen, die oft als Prozentsatz der Versicherungssumme definiert sind (standardmäßig meist 20 %).
Kategorien von Wertsachen
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Bargeld und geladene Beträge auf Geldkarten (Grenze oft 1.000 – 2.000 €).
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Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere (Grenze oft 3.000 – 5.000 €).
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Schmuck, Edelsteine, Perlen, Gold, Platin (Grenze oft 20.000 €).
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Kunst, Antiquitäten, handgeknüpfte Teppiche (Grenze abhängig vom Tarif).
Höhere Entschädigung durch Tresore
Wenn Sie Wertsachen besitzen, die diese Grenzen überschreiten, verlangen Versicherer die Aufbewahrung in einem zertifizierten Safe. Dieser muss meist ein Mindestgewicht (z.B. 200 kg) haben oder fachmännisch verankert sein. Nur dann erhöht sich die Entschädigungsgrenze auf signifikante Beträge.
6. Grobe Fahrlässigkeit: Das „Kipp-Fenster“-Dilemma
„Grobe Fahrlässigkeit“ liegt vor, wenn man die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt – also quasi jedem einleuchten muss, dass das Verhalten riskant ist.
Klassische Beispiele für Fahrlässigkeit:
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Einbruch durch ein auf Kipp stehendes Fenster, während man einkaufen ist.
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Die Haustür ist nur ins Schloss gefallen, aber nicht abgeschlossen.
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Der Zweitschlüssel liegt unter dem Blumentopf oder der Fußmatte.
In alten Tarifen führte grobe Fahrlässigkeit oft zu einer Kürzung der Leistung um 50 % oder mehr.
Wichtiger SEO-Tipp für Leser: Achten Sie beim Abschluss darauf, dass der Tarif den „Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit“ enthält. In modernen Premium-Tarifen ist dies Standard. Die Versicherung zahlt dann auch, wenn Sie das Fenster versehentlich offen gelassen haben.
7. Zusatzleistungen: Was neben dem Diebstahl bezahlt wird
Ein Einbruch hinterlässt nicht nur Lücken im Regal, sondern oft auch Zerstörung am Gebäude und hohe Folgekosten. Eine gute Hausratversicherung übernimmt:
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Vandalismusschäden: Wenn Diebe die Wände beschmieren, Möbel zertrümmern oder Flüssigkeiten ausschütten.
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Reparaturkosten für Gebäude-Bestandteile: Wenn die Haustür oder das Fenster aufgehebelt wurde, übernimmt die Hausrat die Reparatur (eigentlich eine Aufgabe der Gebäudeversicherung, aber hier als Service inkludiert).
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Schlossänderungskosten: Wenn Schlüssel gestohlen wurden, werden die Kosten für neue Schlösser und Schlüssel für die Wohnung und die Haustür übernommen.
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Hotelkosten: Ist die Wohnung nach dem Einbruch unbewohnbar (z.B. durch massive Zerstörung oder Blutspuren der Täter), zahlt die Versicherung oft pro Tag einen Promillesatz der Versicherungssumme für das Hotel.
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Bewachungskosten: Wenn die Wohnungstür nicht sofort repariert werden kann, werden die Kosten für einen Sicherheitsdienst übernommen.
8. Die Außenversicherung: Schutz außerhalb der eigenen vier Wände
Ihre Hausratversicherung reist mit Ihnen. Wenn Sie im Urlaub sind und aus Ihrem Hotelzimmer oder Ihrer Ferienwohnung eingebrochen wird, greift die Außenversicherung.
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Zeitliche Begrenzung: Meist für Aufenthalte bis zu 3 oder 6 Monaten.
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Höhenbegrenzung: Oft limitiert auf 10 % oder 20 % der Versicherungssumme (maximal z.B. 10.000 €).
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Wichtig: Ein Diebstahl aus dem Auto (z.B. Kamera auf dem Rücksitz) ist meist nicht über die Hausrat versichert, es sei denn, es gibt einen speziellen Baustein für Reisegepäck oder „Diebstahl aus KFZ“.
9. Richtiges Verhalten nach dem Einbruch (Step-by-Step)
Die Versicherung leistet nur, wenn Sie Ihre sogenannten Obliegenheiten erfüllen. Ein Fehlverhalten kann den Versicherungsschutz gefährden.
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Polizei alarmieren: Wählen Sie sofort die 110. Lassen Sie sich ein Aktenzeichen geben.
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Schadenstelle sichern, aber nichts verändern: Räumen Sie nicht auf! Die Spurensicherung der Polizei muss eventuelle Fingerabdrücke oder Werkzeugspuren sichern können.
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Karten sperren: Melden Sie den Verlust von Debit- oder Kreditkarten sofort unter der 116 116.
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Versicherung melden: Informieren Sie Ihren Versicherer oder Vertreter umgehend. Viele bieten 24h-Hotlines an.
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Die Stehlgutliste: Erstellen Sie eine Liste aller vermissten Gegenstände. Reichen Sie diese bei der Polizei ein (wichtig für die Sachfahndung) und senden Sie eine Kopie an die Versicherung.
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Minderungs- und Rettungspflicht: Sorgen Sie dafür, dass der Schaden nicht größer wird (z.B. ein zerschlagenes Fenster durch eine Notverglasung schließen lassen).
10. Checkliste: So dokumentieren Sie Ihren Hausrat richtig
Um im Ernstfall schnell entschädigt zu werden, sollten Sie vorsorgen. Die Beweislast liegt beim Versicherten.
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[ ] Foto-Rundgang: Machen Sie einmal im Jahr Fotos oder ein Video von jedem Zimmer.
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[ ] Cloud-Backup: Speichern Sie Rechnungen und Fotos digital (Dropbox, Google Drive, iCloud). Wenn der Laptop gestohlen wird, sind die lokalen Daten weg.
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[ ] Wertsachen-Dossier: Fotografieren Sie Schmuckstücke neben einem Lineal oder einer Münze (Größenvergleich) und halten Sie Punzierungen (z.B. 585 Gold) fest.
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[ ] Gerätenummern: Notieren Sie die IMEI-Nummern von Smartphones und Seriennummern von teurer IT.
11. Prävention: Wie Sie den Beitrag senken können
Versicherungen belohnen Sicherheit. Wenn Sie mechanische Sicherungen nach DIN-Norm (z.B. RC2-Türen) oder eine zertifizierte Alarmanlage (VdS-Anerkennung) installieren, gewähren viele Versicherer Rabatte auf die Prämie. Zudem verringern Sie das Risiko, überhaupt Opfer zu werden – denn die psychischen Folgen eines Einbruchs kann keine Versicherung der Welt bezahlen.
Fazit: Was zahlt die Hausrat wirklich?
Die Hausratversicherung zahlt bei einem Einbruch den Neuwert fast aller beweglichen Gegenstände in Ihrer Wohnung. Sie übernimmt zudem die Kosten für Reparaturen an Türen und Fenstern sowie notwendige Folgekosten wie Schlossänderungen oder Hotels.
Die drei wichtigsten Erfolgsfaktoren für eine volle Auszahlung sind:
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Der Einschluss des Unterversicherungsverzichts (650 €/m²).
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Der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.
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Eine lückenlose Dokumentation Ihrer Besitztümer.
Prüfen Sie noch heute Ihre Police. Ein veralteter Vertrag aus den 90er Jahren bietet oft nicht den Schutz, den moderne Haushalte mit teurer Elektronik und E-Bikes benötigen.


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